Ja, ich begleite auch Kinder – jedoch in besonderer Form.
Die Begleitung erfolgt nicht direkt am Kind, sondern über ein Elternteil oder eine Bezugsperson
im sogenannten Surrogat-Prinzip.
Das bedeutet: Ein Erwachsener ist während der Sitzung anwesend, und über dessen Wahrnehmung werden Themen des Kindes symbolisch betrachtet und reguliert.
So bleibt das Kind in seinem gewohnten Umfeld und muss keine belastende
oder ungewohnte Situation durchlaufen.
Diese Form eignet sich besonders für sensible Kinder, für emotionale Unruhe
oder wenn ein Kind schwer über seine Gefühle sprechen kann.
Wie benötigen dazu ein Foto des Kindes.
Wichtig ist:
Die Begleitung ersetzt keine ärztliche, therapeutische oder heilkundliche Behandlung.
Sie dient der unterstützenden emotionalen Entlastung und der Stärkung von Selbstregulation.
Eine Begleitung von Kindern erfolgt ausschließlich mit Einverständnis der Sorgeberechtigten.